Zuschüsse und Kredite für Ihre Sanierung
Die energetische Sanierung von Gebäuden bietet
erhebliche Einsparpotenziale und trägt zum Klimaschutz bei. Um die Kosten zu senken, stellt der Staat verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Diese umfassen Zuschüsse, zinsgünstige Kredite und steuerliche Vergünstigungen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst seit 2021 die wichtigsten Programme zusammen und wurde zuletzt im Januar 2024 überarbeitet, um die Förderbedingungen weiter zu vereinfachen und die Fördersätze anzupassen.
Für die Sanierung von Ein- und Mehrfamilienhäusern gibt es zahlreiche
Förderprogramme. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bieten zinsverbilligte Darlehen und Investitionszuschüsse für verschiedene Maßnahmen an. Dazu gehören die Wärmedämmung von Wänden, Dächern und Geschossdecken, der Austausch von Fenstern und Außentüren, die Erneuerung von Heizungsanlagen und die Installation von Lüftungsanlagen
Die Höhe der Zuschüsse und Fördergelder variiert je nach Maßnahme und Effizienzstandard. Beispielsweise können bei einer Komplettsanierung zum
KfW-Effizienzhaus-Standard Zuschüsse von bis zu 25% der förderfähigen Kosten gewährt werden. Einzelmaßnahmen wie die Dämmung der Fassade oder der Austausch von Fenstern werden ebenfalls gefördert, wobei die Zuschüsse je nach spezifischen Anforderungen und Effizienzstandards unterschiedlich ausfallen
Neben direkten Zuschüssen und Krediten können energetische Sanierungsmaßnahmen auch steuerlich gefördert werden. Hauseigentümer können bis zu 20%
der Kosten über drei Jahre verteilt von der Steuer absetzen. Diese Förderung gilt für Maßnahmen wie die Wärmedämmung, den Fenster-Austausch und die Erneuerung der Heizungsanlage. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen von zugelassenen Fachunternehmen durchgeführt werden.
Der
Sanierungsscheck ist eine spezielle Fördermaßnahme, die
thermische Sanierungen im privaten Wohnbau unterstützt. Gefördert werden umfassende Sanierungen sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mindestens 40% führen. Die Förderung beträgt je nach Sanierungsart zwischen 9.000 und 42.000 Euro und kann bis zu 50% der förderfähigen Kosten
abdecken.
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Alle wichtigen Informationen rund um die energetische Sanierung, von der Dämmung bis hin zu neuen Fenstern, finden Sie hier.
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Kontaktieren Sie uns gerne bezüglich individueller Angebote. Wir finden eine effiziente Lösung für Ihre Bedürfnisse.
,,Kommt Zeit, kommt Rat, kommt Ochsenfarth."
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